BSD Bern

Einsprachen QV

Der Prüfungsentscheid kann innert 30 Tagen seit seiner Eröffnung bei der Bildungs- und Kulturdirektion, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, mit Verwaltungsbeschwerde angefochten werden.

Wir empfehlen, vor Einreichen einer Beschwerde in die Prüfungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Aus der Beschwerdeschrift muss hervorgehen, was Sie beantragen. Diesen Antrag müssen Sie begründen. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG).

Beschwerden gegen Prüfungsergebnisse werden nur auf Rechtsverletzungen hin geprüft. Wird eine Beschwerde abgewiesen, werden die Verfahrenskosten der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer auferlegt.

“bsd. - zwüsche Bäregrabe & Zytglogge”
Qendresa S. 18
Pharma-Assistentin

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