Es ist nie zu spät! Dies gilt auch für den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses. Erwachsene Berufsleute können nachträglich das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachfrau oder Detailhandelsfachmann erwerben. Dieser Abschluss steht für eine eidgenössisch geschützte Berufsbezeichnung. Das anerkannte Diplom ist vorteilhaft bei der Stellensuche, eine Voraussetzung für weiterführende berufliche Qualifikationen und gilt als Zulassung zu eidgenössischen Fachausweisen sowie höheren Diplomen.
Gesetzliche Grundlage für die Nachholbildung im Detailhandel ist die Verordnung über die Berufsbildung, Artikel 32.
Personen mit Berufserfahrung im Detailhandel, welche ihre Kompetenzen mit dem eidg. Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann erweitern möchten.
Bei Abschluss der Ausbildung muss eine Berufspraxis von mindestens fünf Jahren, davon drei Jahre im Detailhandel, nachgewiesen werden.
Sie benötigen gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in Deutsch sowie Vorkenntnisse in Englisch.
Über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfungen) entscheidet das kantonale Amt für Berufsbildung des jeweiligen Wohnsitzkantons.
bsd. Berufsfachschule des Detailhandels Bern
Postgasse 66
3011 Bern
Berufsfachschule des Detailhandels Bern
Maria Haueter
Tel.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern
(Zulassungsstelle für den Kanton Bern)
Abteilung Qualifikationsverfahren
Tel.
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