Schlussbeurteilung Pharma-Assistenten/innen
Folgende Regelungen sind besonders wichtig:
- Alle Kompetenzen werden abschliessend im 3. Lehrjahr beurteilt. Der Betrieb trägt die Verantwortung für die Kompetenzen 1 bis 10.
- Die Berufsfachschule zeichnet für die Kompetenzen 11 und 12 verantwortlich.
- Die Beurteilung der Kompetenzen 4 und 9 der überbetrieblichen Kurse fliesst zu 50 % in die abschliessende Beurteilung Ende des dritten Jahres ein.
Den gesamten Bildungsbericht finden Sie unter folgendem Link.