Pharma-Assistentinnen/Pharma-Assistenten arbeiten meistens in einer Apotheke. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Beratung der Kundinnen und Kunden zu Fragen betreffend Gesundheit, Krankheit und Therapie. Sie können die Anwendung von Medikamenten erklären und sie wissen, wann die Apothekerin oder der Apotheker für weiterführende Information und Beratung beizuziehen ist. Sie überblicken das Sortiment der Apotheke und sind kompetent in der Lagerbewirtschaftung. Sie erledigen administrative Aufgaben in der Buchhaltung, im Marketing, im Abrechnungswesen mit Krankenversicherungen und anderen Institutionen.
Folgende Voraussetzungen werden erwartet: Abschluss der Volksschule Sekundarstufe 1 oberste Stufe oder Realschulabschluss mit 10. Schuljahr. Kommunikationsfähigkeiten in der lokalen Landessprache (Deutsch) und in einer Fremdsprache, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit, Freude am Kundenkontakt und Interesse an naturwissenschaftlichen Zusammenhängen und Gesundheitsfragen sowie am Umgang mit Chemikalien und Heilpflanzen.
Die berufliche Grundbildung dauert 3 Jahre und erfolgt vernetzt an den drei Lernorten: Lehrbetrieb (Apotheke), Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse. Der Unterricht an der Berufsfachschule nimmt im ersten Jahr 2 Tage, im zweiten und dritten Lehrjahr je 1 Tag in Anspruch. Für die überbetrieblichen Kurse sind pro Lehrjahr 4 Tage vorgesehen. Die berufliche Grundbildung schliesst mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Pharma-Assistentin EFZ / Pharma-Assistent EFZ ab.
Die Berufsfachschule vermittelt die Theorie in
1. Lehrjahr: Montag (ganzer Tag) und Mittwoch (ganzer Tag)
2. Lehrjahr: Dienstag (ganzer Tag)
3. Lehrjahr: Donnerstag (ganzer Tag)